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Leistungen im Detail — BBU GmbH

Unsere Leistungen stehen vorher fest, nicht erst im Streitfall.

Die meisten Konflikte entstehen nicht durch schlechte Arbeit, sondern durch unklare Zuständigkeit. Deshalb legen wir unser Leistungsbild offen: welche Phasen wir abdecken, was im Grundhonorar steckt — und wo unsere Rolle endet.

Leistungsphasen 1–9 — BBU GmbH
Leistungsbild

Neun Leistungsphasen nach HOAI § 55
und wo wir üblicherweise einsteigen.

Das Leistungsbild Technische Ausrüstung gliedert sich in neun aufeinander aufbauende Phasen. Die Prozentwerte zeigen den Anteil am Gesamthonorar — sie machen sichtbar, wo der tatsächliche Aufwand liegt: in der Ausführungsplanung und in der Objektüberwachung.

LPH 1

GrundlagenermittlungAufgabenstellung klären, Planungsrandbedingungen ermitteln, Ergebnisse dokumentieren

2 %Honorar
LPH 2

VorplanungPlanungskonzept, Funktionsschema je Anlage, Kostenschätzung nach DIN 276

9 %Honorar
LPH 3

EntwurfsplanungSysteme festlegen, Anlagen berechnen und bemessen, Kostenberechnung und Kostenkontrolle

17 %Honorar
LPH 4

GenehmigungsplanungVorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen

2 %Honorar
LPH 5

AusführungsplanungAusführungsreife Lösung, Schlitz- und Durchbruchspläne, Prüfen der Montage- und Werkstattpläne

22 %Honorar
LPH 6

Vorbereitung der VergabeMengenermittlung, Leistungsverzeichnisse inklusive Wartungsleistungen, Kostenkontrolle

7 %Honorar
LPH 7

Mitwirkung bei der VergabeAngebote einholen, prüfen und werten, Preisspiegel, Bietergespräche, Vergabevorschläge

5 %Honorar
LPH 8

Objektüberwachung und DokumentationUnser Schwerpunkt — Überwachung der Ausführung, Rechnungsprüfung, Abnahme, Dokumentation

35 %Honorar
LPH 9

ObjektbetreuungMängelbewertung innerhalb der Verjährungsfrist, Begehung vor Ablauf der Gewährleistung

1 %Honorar

LPH 8 ist unser Kernbereich. Mit 35 % trägt die Objektüberwachung den größten Honoraranteil — weil hier über Monate hinweg täglich Leistung erbracht wird, während die Planungsphasen zeitlich begrenzt sind.

Grundleistungen und Besondere Leistungen. Jede Phase enthält Leistungen, die im Grundhonorar abgegolten sind, und solche, die gesondert vereinbart und vergütet werden. Wir grenzen das vertraglich vorab ab — das vermeidet Diskussionen während der Bauzeit. Die vollständige Übersicht steht in unserer HOAI-Ausgabe zum Download bereit.

Objektüberwachung LPH 8 — BBU GmbH
Objektüberwachung · LPH 8

Sechzehn Grundleistungen, die während der gesamten Bauzeit laufen.

Keine Stichprobe, sondern ein durchgehender Prozess — vom ersten Gewerk bis zur Gesamtdokumentation.

Ausführung und Koordination

Der tägliche Teil: hinsehen, abgleichen, eingreifen.
  • Ausführung überwachen gegen Genehmigungen, Verträge, Pläne und die Regeln der Technik
  • Beteiligte koordinieren
  • Terminplan aufstellen, fortschreiben, überwachen
  • Bautagebuch führen

Kosten und Abrechnung

Der Teil, den viele Büros nur nebenbei mitlaufen lassen.
  • Geänderte Leistungen prüfen und bewerten
  • Gemeinsames Aufmaß mit den Firmen
  • Rechnungsprüfung rechnerisch und fachlich
  • Kostenkontrolle gegen Vertragspreise und Kostenanschlag
  • Kostenfeststellung zum Abschluss

Prüfung und Abnahme

Der Moment, in dem Beweislast und Fristen kippen.
  • Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen
  • Fachtechnische Abnahme und Abnahmeempfehlung
  • Behördliche Abnahmen beantragen und begleiten
  • Beseitigung der Abnahmemängel überwachen

Dokumentation und Übergabe

Was am Ende bleibt, wenn Fragen auftauchen.
  • Prüfung der Revisionsunterlagen auf Vollständigkeit
  • Verjährungsfristen für Mängelansprüche auflisten
  • Systematische Zusammenstellung der Gesamtdokumentation
  • Übergabe an Bauherrn oder Betreiber
Was gesondert vereinbart wird

Leistungsmessungen, Werksabnahmen, Bestandspläne und Betriebshandbücher sind Besondere Leistungen: sinnvoll, aber nicht im Grundhonorar. Wir klären das vor Vertragsschluss — Details in der HOAI-Ausgabe.

Rollen und Haftung — BBU GmbH
Rollen und Haftung

Bauüberwachung und Fachbauleitung -
Wo liegen die Unterschiede?

Die beiden Begriffe werden in der Praxis synonym verwendet. Tatsächlich beschreiben sie rechtlich, vertraglich und haftungsrechtlich getrennte Funktionen. Wer das verwechselt, erlebt die Klärung erst im Schadensfall. Ausführlich in der Ausgabe zur Haftung.

Kriterium BauüberwachungObjektüberwachung nach HOAI LPH 8 — unsere Rolle FachbauleitungUnternehmerbauleiter oder Bauleiter nach Landesbauordnung
Auftraggeber und Parteistellung Bauherr oder Investor — wir sind Sachwalter des Bauherrn Ausführendes Bauunternehmen oder Generalunternehmer, bei der öffentlich-rechtlichen Variante der Bauherr
Hauptfokus Übergeordnete Steuerung sowie Qualitäts-, Kosten- und Terminkontrolle im Bauherreninteresse Operative Umsetzung vor Ort, Personalführung, Materiallogistik, Einhaltung von Bauordnung und Unfallverhütung
Anweisungsrecht Anordnungen an die Auftragnehmer im Rahmen der Ausführungsüberwachung für den Auftraggeber Direkte Arbeitsanweisungen an eigene Handwerker und Nachunternehmer
Aufmaße und Abrechnung Prüfen der Aufmaße und Rechnungen der ausführenden Betriebe auf sachliche Richtigkeit Erstellen der Aufmaße und Abrechnungen als Grundlage für die eigene Schlussrechnung
Haftung bei Mängeln Für Überwachungsfehler, also Kontroll- und Organisationsverschulden Für Ausführungsfehler und Mängel des Werks nach VOB/B beziehungsweise BGB

Der Sonderfall TGA: drei Ebenen auf einer Baustelle

In der Haustechnik treffen drei Funktionen aufeinander, die alle „Bauleitung" heißen können. Wer welche Freigabe erteilen darf, entscheidet im Ernstfall über die Haftung.

Ebene 1 · Bauherrenseite

TGA-Fachbauüberwachung

Prüft im Auftrag des Bauherrn Messprotokolle, Einregulierungen und Schnittstellen — und gibt die anlagentechnischen Gewerke fachlich frei.

Ebene 2 · Übergeordnet

Objektüberwachung Gebäude

Unsere Rolle: Steuerung aller Gewerke, Baufeldkoordination, Mangeldokumentation und Termine — ohne die fachliche Freigabe einzelner TGA-Installationen zu ersetzen.

Ebene 3 · Unternehmerseite

Fachbauleitung des Auftragnehmers

Führt die Arbeitskolonnen der Installationsfirma und steht für die mangelfreie Montage ein.

Warum wir keine TGA-Detailfreigaben erteilen

Die Detailfreigabe von TGA-Installationen — Trassenbelegungen, Abschottungen, Leitungsdämmungen — liegt beim TGA-Fachplaner. Wir koordinieren und dokumentieren die Abnahmen; rechtsgeschäftlich erklären wir sie nur mit schriftlicher Vollmacht. Das schützt alle Beteiligten.

Nachträge und Abnahme — BBU GmbH
Kritische Prozesse

Zwei Situationen, in denen Formfehler richtig teuer werden können.

Hier entscheidet sich, wer am Ende zahlt. Beide Abläufe sind bei uns festgelegt, weil Abweichungen im Streitfall gegen den Bauherrn ausgelegt werden.

Nachtragsprüfung

Ist die Leistung schon im Vertrag enthalten? Sind Mengen und Ansätze plausibel? Unser Votum ist eine fachliche Empfehlung — freigeben tut der Bauherr.

  1. NachtragseingangForderung mit Urkalkulation und Begründung.
  2. Technische PrüfungAbgleich gegen das Leistungsverzeichnis, Mengen- und Fachprüfung. Ablehnung wird schriftlich begründet.
  3. Wirtschaftliche BewertungTerminplan, Folgekosten einer Verzögerung, Auslegungsrisiken.
  4. BeschlussvorlageGegenüberstellung der Argumente als Entscheidungsgrundlage.
  5. Freigabe durch den BauherrnRechtsverbindliche Unterzeichnung der Vereinbarung.

Vollmachtsgrenze: Ohne schriftliche Vollmacht darf niemand außer dem Bauherrn Nachträge rechtsverbindlich zeichnen. Eine schnelle Zusage per E-Mail kann eine Vertretungsverletzung sein. Ausgabe zum Nachtragsmanagement.

VOB-Abnahme

Die Abnahme nach § 12 VOB/B kehrt die Beweislast um, startet die Gewährleistung und macht die Schlusszahlung fällig. Entsprechend bereiten wir sie vor.

  1. Nachweisprüfung vorabAlle gewerksspezifischen Nachweise abfordern: Druckprüfung, Hygiene, Elektro, Datenpunkte.
  2. Gemeinsame BegehungDer Fachplaner prüft die Technik, wir führen die Sichtprüfung und die Mangeldokumentation.
  3. ProtokollierungMängel, Restarbeiten und Fristen im Protokoll; bei TGA mit Vorbehalt zu den Messprotokollen.
  4. Unterzeichnung und FristbeginnUnterschriften, Ausfertigung übergeben, Gewährleistungsfrist festlegen.

Anwesenheitspflicht: Bei anlagentechnischen Gewerken ist die TGA-Fachplanung zwingend vor Ort. Nur sie kann Messprotokolle und Druckproben abschließend bewerten. Leitfaden VOB-Abnahme.

Wir schneiden den Leistungsumfang individuell auf Ihr Projekt zu.

Manche beauftragen nur die TGA-Überwachung, andere das volle Leistungsbild. Nennen Sie uns Art, Größe und Stand des Vorhabens.

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