| Auftraggeber und Parteistellung |
Bauherr oder Investor — wir sind Sachwalter des Bauherrn |
Ausführendes Bauunternehmen oder Generalunternehmer, bei der öffentlich-rechtlichen Variante der Bauherr
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| Hauptfokus |
Übergeordnete Steuerung sowie Qualitäts-, Kosten- und Terminkontrolle im Bauherreninteresse
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Operative Umsetzung vor Ort, Personalführung, Materiallogistik, Einhaltung von Bauordnung und
Unfallverhütung |
| Anweisungsrecht |
Anordnungen an die Auftragnehmer im Rahmen der Ausführungsüberwachung für den Auftraggeber
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Direkte Arbeitsanweisungen an eigene Handwerker und Nachunternehmer |
| Aufmaße und Abrechnung |
Prüfen der Aufmaße und Rechnungen der ausführenden Betriebe auf sachliche Richtigkeit |
Erstellen der Aufmaße und Abrechnungen als Grundlage für die eigene Schlussrechnung |
| Haftung bei Mängeln |
Für Überwachungsfehler, also Kontroll- und Organisationsverschulden |
Für Ausführungsfehler und Mängel des Werks nach VOB/B beziehungsweise BGB |